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  BECK AG  
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  Fischermätteli 13  
  3400 Burgdorf  
  Tel: +41 (0)34 424 14 44  
  Fax: +41 (0)34 424 14 48  
  E-Mail: info@beck-burgdorf.ch  
       
     
 
     
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Frühbestellungsrabatt bis 22. Dezember 2011

 
Warndreieck für Anhänger

Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h müssen mit einer Heckmarkierungstafel in Form eines roten reflektierenden Dreiecks ausgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1,30m und Traktoren. Diese Vorschrift gilt für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2008. Alle Fahrzeuge und alle Anhänger, welche bereits in Verkehr gesetzt sind, müssen bis zum 1. Juli 2009 nachgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge bis 1,3m Breite und Traktoren ohne Anhänger.Die wesentliche Verbesserung der Sichtbarkeit durch die Heckmarkierungstafel ist unbestritten. Durch die neue Regelung wird dieser günstigen Massnahme nun endgültig zum Durchbruch verholfen. Betroffen sind hauptsächlich die landwirtschaftlichen Transport- und Arbeitsanhänger. Die Firma BECK Sempfiehlt weiterhin, auch Anbaugeräte mit einer Heckmarkierungstafel zu versehen, sofern diese nicht schon bereits wegen ihrer Breite mit weiss/rot gestreiften, reflektierenden Tafeln bestückt sind.
 
 
 
 
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